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Art. 22 · Bauten unter Terrain

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Walenstadt · S. 17 · Original-PDF

1Eine Baute gilt dann als unterirdisch, wenn sie sowohl unter dem gewachsenen als auch unter dem gestalteten Terrain liegt.

2Bauten, die unter dem gestalteten und maximal 1.40 m (OK Decke) bzw. 1.80 m (OK Überdeckung) über dem gewachsenen Terrain liegen, haben gegenüber angrenzenden Grundstücken einen Abstand von mindestens der doppelten über dem gewachsenen Terrain liegenden Höhe (Messweise: OK Überdeckung) einzuhalten.

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.