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Art. 30 · Aussichtsschutz

BZO Bauordnung Walchwil · S. 12 · Original-PDF

1Zum Schutz der im Anhang 1 aufgeführten Aussichtslagen und –punkte kann der Gemeinderat in den im Zonenplan bezeichneten Punkten die Lage eines Gebäudes, die Fassaden- und Gesamthöhe, die Dachgestaltung so­ wie die Umgebungsgestaltung und Bepflanzung festlegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.