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Art. 13d · Einfache Bebauungsplanpflicht St. Adrian

BZO Bauordnung Walchwil · S. 6 · Original-PDF

1Die Erschliessung des Gebiets hat grundsätzlich rückwärtig zu erfolgen. Von der St. Adrianstrasse zur Artherstrasse ist eine öffentliche Fusswegver­ bindung mit einer Mindestbreite von 1.5 m nachzuweisen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.