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Art. 13c · Einfache Bebauungsplanpflicht Obersagen

BZO Bauordnung Walchwil · S. 6 · Original-PDF

1Die Höhenstaffelung der Bebauung hat hinsichtlich des Hanggebiets sorg­ fältig zu erfolgen. Terrainveränderungen sind möglichst klein zu halten und die Grünflächen möglichst gross vorzusehen. Es sind attraktive, öffentliche und, wo aufgrund des Terrains möglich, behindertengerechte Fusswegver­ bindungen mit einer Mindestbreite von 2 m vorzusehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.