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Art. 26a · Zielsetzungen für Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht

BZO Wädenswil · S. 18 · Original-PDF

Zielsetzung für Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht 1Mit den Gestaltungsplanfestlegungen für das MEWA-Areal sind zumindest die folgenden Sachverhalte verbindlich zu regeln: ˗ Quartier-, ortsbild- und landschaftsverträgliche Überbauung, Gestaltung und Nutzweise unter Sicherstellung einer attraktiven Freiraumgestaltung, eines funktionierenden Anschlusses des Erdgeschosses an die Höhenlage der Zugerstrasse und des notwendigen und städtebaulich zweckmässigen Lärmschutzes für die Wohnnutzung. ˗ Sicherstellen von mindestens 20% der Gesamtnutzflächen für Arbeiten. ˗ Hochhäuser im Sinne von § 282 PBG sind im gesamten Gestaltungsplangebiet ausgeschlossen. ˗ Sichern des erforderlichen Gewässerraumes für den Gulmen- und den Muslibach unter Beachtung einer naturnahen Ausgestaltung der gewässernahen Freiräume sowie des hinreichenden Hochwasserschutzes und der Integration ins Bebauungskonzept. ˗ Sichern von räumlich sorgfältig gestalteten Übergängen zu den Nachbarquartieren. ˗ Sicherstellen eines zweckmässigen, öffentlichen Wegnetzes für den Langsamverkehr im Areal mit sicheren und geeigneten Übergängen in die Nachbarquartiere. ˗ Energetische Vorgaben: Mindestens Minergiestandard oder alternativ SIA-Effizienzpfad Energie (SIA 2040). ˗ Die Option zur Unterteilung des Gestaltungsplangebiets und die Aufstellung mehrerer Gestaltungspläne nach Art. 26 Abs. 1 findet keine Anwendung. MEWA-Areal (privater Gestaltungsplan)

12 Bau- und Zonenordnung (BZO) AuPark-Areal (privater Gestaltungsplan) 2Mit den Gestaltungsplanfestlegungen für das AuPark-Areal sind zumindest die folgenden Sachverhalte verbindlich zu regeln: ˗ Sicherstellung eines Zentrumsgebiets mit gemischter Nutzweise (Wohnen, Arbeiten, Bildung), mit mindestens 25% der anrechenbaren Geschossflächen für Arbeiten. ˗ hohe Nutzungs- / Bebauungsdichte und eine haushälterische Bodennutzung. ˗ Sicherstellung einer städtebaulich, architektonisch und freiräumlich besonders gut gestalteten Überbauung (Gebäude und Aussenräume). ˗ Sicherstellung einer guten Durchwegung mit Anbindung an die Nachbarquartiere. ˗ Minimierung negativer Auswirkungen auf geschützte Naturräume im Nahbereich des Areals.

3Sofern die Ziele gemäss Abs. 2 erreicht werden, kann im Rahmen eines Gestaltungsplans für das AuPark-Areal die Ausnützungsziffer auf maximal 133% und die Gebäudehöhe auf maximal 25 m erhöht werden. Hochhäuser im Sinne von § 282 PBG sind nicht zulässig. Ausnützungsziffer und Gebäudehöhe

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.