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Art. 7 · Besucher-, Kundenparkplätze, Behindertenparkplätze. 29
BZO Volketswil · S. 29 · Original-PDF
Besucher-, Kundenparkplätze
1Die aufgrund der Art. 4 und 5 ermittelten Parkplätze für Besucher und Kunden sind für diese zu reservieren und besonders zu bezeichnen. Sie sind von Dauerparkierern freizuhalten.
2Bei öffentlichen Bauten und Anlagen sowie bei grösseren Parkierungsanlagen sind Parkplätze für Behinderte einzurichten und zu signalisieren. Deren Anzahl wird von Fall zu Fall aufgrund der jeweiligen Nutzung festgelegt. Beschränkung der Abstellplätze Besucher-, Kundenparkplätze Behindertenparkplätze
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.