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Art. 6 · Beschränkung der Abstellplätze
BZO Volketswil · S. 29 · Original-PDF
In begründeten Einzelfällen kann die Baubehörde auch dort Höchstzahlen festlegen, wo gemäss Art. 5 dieser Verordnung keine solchen vorgesehen sind.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.