← BZO Volketswil · Inhaltsverzeichnis
Art. 3 · Berechnungsgrundlagen
BZO Volketswil · S. 27 · Original-PDF
1Die Zahl der Abstellplätze richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Flächen der betreffenden Bauten analog § 255 PBG oder nach der Zahl der Arbeitsplätze. Ebenfalls anzurechnen sind entsprechende Flächen in Dachund Untergeschossen, selbst wenn sie nicht zur Ausnützung zählen.
2Wenn als Bemessungskriterium die Zahl der Arbeitsplätze massgebend ist, so sind dem Baugesuch die entsprechenden Angaben beizulegen. Geltungsbereich Zuständigkeit 27 — Berechnungsgrundlagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.