Art. 3 · Planungsgrundsätze
BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 6 · Original-PDF
1Der Siedlungsausbau und die Siedlungsverdichtung haben in den nachgePlanungsgrundsätze ordneten Planungs- und Bewilligungsverfahren besondere Rechnung zu tragen hinsichtlich: Erhalt und Förderung von genügend qualitativ hochwertigen Freiräumen im Siedlungsgebiet, attraktiven Wegen für den Langsamverkehr sowie prägenden Naturobjekten zur Sicherung und Weiterentwicklung der Wohn- und Arbeitsqualität. - Förderung einer sorgfältigen Siedlungsentwicklung nach innen unter Berücksichtigung der Förderung der Siedlungsqualität. Qualitätsvolle Förderung des Zentrums von Villmergen hinsichtlich Verkaufs- und Dienstleistungsangeboten im Zusammenhang mit der Siedlungsverdichtung und Förderung der Siedlungsqualität. Grössere Parkierungsanlagen sollen ausser für Besucher und Kunden grundsätzlich unterirdisch angelegt werden.
2Der Landschaftsraum ist als attraktiver Erholungsraum zu erhalten, dazu sind die besonders wertvollen Natur- und Landschaftsgebiete zu schützen sowie für die Forst- und Landwirtschaft günstige Rahmenbedingungen zu schaffen. 2.2 Erschliessungs- und Gestaltungspläne
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.