Art. 50 · Baukontrolle
BZO Baureglement Uzwil · S. 14 · Original-PDF
b)Baukontrolle Der Bauverwaltung sind unaufgefordert und rechtzeitig die in der Baubewilligung bezeichneten Baustadien anzuzeigen. Die Baukontrolle erfolgt in der Regel innert zwei Tagen seit Anzeige. Beanstandungen werden dem Bauherrn oder der verantwortlichen Bauleitung unverzüglich mitgeteilt. Nach Behebung der gerügten Mängel ist zum Zweck der Nachkontrolle erneut eine Anzeige zu machen. Aus der Baukontrolle lässt sich nicht ableiten, dass ein Bauwerk mängelfrei ist. Sie dient nur dazu zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben und diejenigen der Baubewilligung eingehalten sind.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.