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Art. 9bis · Baubewilligungspflicht
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 10 · Original-PDF
Alle baulichen Vorkehrungen, Abbrüche, Neubauten, Änderungen und Erneuerungen (eingeschlossen Bedachungen, Farbgebungen, Fenster, Reklameeinrichtungen etc.) an bestehenden Gebäuden und Anlagen sowie Zweckänderungen sind bewilligungspflichtig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.