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Art. 14 · Schaufenster

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 12 · Original-PDF

Schaufenster sind baulich so zu gestalten, dass sie das Bild der Strassen, Gassen und Plätze nicht stören.

Bei der Festlegung der Fensteröffnungen sind die Proportionen zur Fassade angemessen zu wahren.

Das Beschichten der Schaufensterschreiben mit grellen Farben ist untersagt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.