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Art. 13 · Fenster

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 12 · Original-PDF

Der Gemeinderat kann zur Wahrung eines ausgewogenen Fassadenbildes die Abmessungen der Fensteröffnungen vorschreiben.

Fensterläden müssen dem Baustil des Gebäudes entsprechen.

Rollläden und Lamellenstoren sind dort zugelassen, wo sie dem Stil des Gebäudes entsprechen und das Strassenbild nicht stören.

Die Sprossen- bzw. Fensterteilung hat dem Charakter des Hauses zu entsprechen. An geschützten Bauten sind die Fenster aussen mit echten, glastrennenden Sprossen zu versehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.