Art. 11 · Dächer und Dachaufbauten
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 11 · Original-PDF
Die Dächer müssen sich bezüglich Dachform, Dachgesimsvorsprung, Dachneigung und Firstrichtung gut in das Gesamtbild einfügen.
Flachdächer sind nur für eingeschossige Nebengebäude mit maximal 40 m2 Grundfläche zulässig, sofern sie sich gut in die Umgebung eingliedern lassen.
Dachgeschossfenster sind in Form von Einzellukarnen°oder Quergiebeln zu erstellen. Kleinformatige Dachflächenfenster sind zulässig, wenn sie sich gut in die Dachlandschaft einfügen.
Liftaufbauten sind zulässig, wenn keine andere Lösung möglich ist und die Dachlandschaft dadurch nicht erheblich gestört wird.
Steildächer sind bei Neubauten und wesentlichen Umbauten mit Biberschwanzziegeln aus Ton oder mit dem für das historische Objekt aus denkmalpflegerischer Sicht zutreffenden Material einzudecken. Die Farbe des Dacheindeckungsmaterials muss sich gut in die Dachlandschaft einfügen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.