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Art. 39a

BZO Uster · S. 15 · Original-PDF

a In der Erholungszone für Pfadiheim sind nur Bauten und Anlagen gestattet, die dem Betrieb und dem Unterhalt des Pfadiheimes dienen. Es gelten folgende Grundmasse:

a)Freiflächenziffer min. 60%

b)Gebäudehöhe max. 7,50 m

c)Gesamthöhe (Gebäude u. Firsthöhe) max. 11,00 m

d)Gebäudelänge max. 30,00 m

e)Grundgrenzabstand min. 5,00 m Die Lärmbelastungen der Oberlandautobahn und der Schiessanlagen dürfen bei den lärmempfindlichen Räumen des Pfadiheimes die Planungswerte (PW) der Empfindlichkeitsstufe (ES) III gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) nicht überschreiten. 14 Rechtswirkungen und Anlagen Bauvorschriften Erholungszone für Pfadiheim C. Besondere Institute I. Arealüberbauung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.