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Art. 37 · In der Industriezone I4 und in der Gewerbezone G3 sind nur

BZO Uster · S. 14 · Original-PDF

mässig störende Nutzungen für Arbeitszwecke erlaubt. Nutzweise Handels- und Dienstleistungsgewerbe sowie provisorische Gemeinschaftsunterkünfte sind in der Industriezone I4 und in der Gewerbezone G3 gestattet. 13 V. Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, Oe

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.