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Art. 24 · Dachaufbauten dürfen die Trauflinie des Hauptdaches nicht
BZO Uster · S. 10 · Original-PDF
unterbrechen. Dachaufbauten und Dachdurchbrüche Dachaufbauten dürfen insgesamt nicht breiter als 1 / 4 , in den Dorfzonen Freudwil und Winikon nicht breiter als 1 / 6 der betreffenden Fassadenlänge sein.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.