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Art. 16
BZO Uster · S. 9 · Original-PDF
Die kantonale Abstandsvorschrift gegenüber Gebäuden mit brennbaren Aussenwänden findet keine Anwendung. Abstände
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.