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Art. 28
BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 12 · Original-PDF
1Vorspringende offene Bauteile, wie Vortreppen, Balkone (auch mit Seitenwänden und abgestützte) dürfen höchstens 2.5 m in den Grenzabstand hineinragen, wenn die von ihnen bedeckte Fassadenfläche weniger als 50% pro Fassade ausmacht. Sie müssen aber einen Grenzabstand von mindestens 3 m einhalten.
2Für Vordächer, Einfriedungen, Stützmauern, Böschungen sowie Bäume und Sträucher gelten die Bestimmungen des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch auch als öffentlich-rechtliche Vorschriften der Gemeinde.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.