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Art. 15

BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 7 · Original-PDF

1Soweit in den Zonenvorschriften nichts Abweichendes bestimmt wird, gilt im Baugebiet die Gestaltungsfreiheit nach den Bestimmungen von Art. 75 BauG. Für die Anwendung von Art. 75 BauG gelten folgende maximale Masse der Nutzung: W1: AZ 0.4, W2: AZ 0.6, WG2: AZ 0.65.

2Für Überbauungen, die gestützt auf Art. 75 BauG bewilligt werden sollen, wird eine Bauvoranfrage empfohlen.

C2 Mass der Nutzung, Bestimmungsweise

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.