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Art. 48 · Velos, Kinderwagen

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 35 · Original-PDF

1In jedem Mehrfamilienhaus sind genügend grosse, gut zugängliche und Velos, Kinderwagen abschliessbare Abstellräume für Velos, Spielgeräte (Kindervelos), Kinderwagen, Mobilitätshilfen usw. vorzusehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.