Art. 19 · Parkierungszone (P)
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 18 · Original-PDF
1Die Parkierungszone P ist ausschliesslich für die Erstellung von ParkieParkierungszone (P) rungsanlagen für Personenwagen bestimmt.
2Es sind maximal 4 Geschosse zulässig. Die Gesamthöhe der Gebäude, inkl, die erforderliche Abdeckung über dem obersten Geschoss, darf die Höhenkote von 345.00 m ü. M. nicht übersteigen. Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Untersiggenthal 17
3Zu- und Wegfahrt haben ausschliesslich über die Limmatbrücke "Unterau" zu erfolgen. Dies ist bei der Ein- und Ausfahrt mit baulichen Massnahmen sicher zu stellen.
4Der architektonischen Gestaltung sowie der Einfügung in die Landschaft ist volle Aufmerksamkeit zu schenken. Die oberste Parkierungsfläche muss zur Verhinderung der Einsicht vom Höhenweg abgedeckt und örtlich bepflanzt werden. Die Fassade entlang der Austrasse muss aufgelockert gestaltet werden. Die Farbgebung ist bewilligungspflichtig. Darüber sind dem Gemeinderat rechtzeitig die erforderlichen Unterlagen zur Genehmigung einzureichen.
5Die Freiflächen müssen begrünt und mit einheimischen Bäumen bepflanzt werden. Die ausserhalb des Gebäudes liegenden Parkierungsflächen sind mit geeigneten Bepflanzungen aufzulockern.
6Die etappenweise Realisierung ist zu gewährleisten und die Einfügungsanforderungen gemäss Abs. 4 gelten für jede Etappe sinngemäss. Mit der Baueingabe der 1. Ausbauetappe ist das Gesamtkonzept vorzulegen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.