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Art. 79 · Gemeindeversammlung
BZO Baureglement Unterseen · S. 47 · Original-PDF
Die Gemeindeversammlung beschliesst über den Erlass und die Änderung der baurechtlichen Grundordnung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.