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Art. 23 · Bauabstand von Gewässern

BZO Baureglement Unterseen · S. 15 · Original-PDF

Sofern in den Uferschutzplänen nichts anderes festgelegt ist, gelten die Bestimmungen des Wasserbaugesetzes.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.