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Art. 1 · Geltungsbereich

BZO Baureglement Unterseen · S. 6 · Original-PDF

1Das Baureglement gilt für das ganze Gemeindegebiet. Es bildet zusammen mit dem Zonenplan Siedlung und dem Zonenplan Landschaft die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde.

2Soweit die Gemeinde besondere baurechtliche Ordnungen erlassen hat, ist das Baureglement als ergänzendes Recht anwendbar.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.