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Art. 8 · Grosser und kleiner Grenzabstand

BZO Unterengstringen · S. 5 · Original-PDF

1Für Bauten, die mit der Längsseite entlang Strassen, Wegen oder Plätzen stehen, gilt der grosse Grundabstand für die rückwärtige Gebäudeseite; in den anderen Fällen für die am meisten gegen Süden gerichtete Hauptfassade.

2Der kleine Grundabstand gilt für die übrigen Gebäudeseiten sowie für besondere Gebäude. Grosser und kleiner Grenzabstand 3

Stellung der Neubauten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.