Art. 31 · Besondere Gebäude
BZO Unterengstringen · S. 10 · Original-PDF
1Es dürfen gesamthaft besondere Gebäude gemäss § 49 Abs. 3 PBG mit Gebäudegrundflächen im Ausmass von maximal 7% der anrechenbaren Grundstücksfläche erstellt werden, wobei ein Mindestanspruch von 40 m2 gilt. 1
2Besondere Gebäude gemäss § 49 Abs. 3 PBG dürfen unter folgenden Bedingungen (kumulativ) an die gemeinsame nachbarliche Grenze gestellt werden:
–Gebäudegrundfläche beträgt maximal 40 m2
–Anstossende Fassadenlänge* beträgt maximal ein Drittel der nachbarlichen Grenze * Für die an der nachbarlichen Grenze anstossende Fassadenlänge besteht ein Mindestanspruch von 6.00 m. 1 8
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.