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Art. 17 · Nutzweise
BZO Unterengstringen · S. 7 · Original-PDF
1In allen Wohnzonen sind nicht störende Betriebe zulässig; in den Zonen L/W1 L und W2 L nur bei gleichzeitiger Wohnnutzung.
2In den im Zonenplan besonders bezeichneten Gebieten sowie in den Wohnzonen mit Gewerbeanteil sind mässig störende Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. 5
Gewerbeanteil
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.