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Art. 16 · Abstände
BZO Unterengstringen · S. 7 · Original-PDF
1Der grosse Grundabstand gilt für die am meisten gegen Süden gerichtete Längsfassade.
2Der Grenzabstand darf je weggelassenes Vollgeschoss um 1 m, höchstens jedoch bis auf das kantonalrechtliche Mindestmass herabgesetzt werden. Nutzweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.