← BZO Unterägeri · Inhaltsverzeichnis

Art. 34 · Lärmschutz

BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 18 · Original-PDF

1In den im Zonenplan besonders bezeichneten Gebieten gilt der bundes­ rechtliche Planungswert gemäss Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41). Es besteht keine Möglichkeit von Ausnahmen.

2Innerhalb der im Zonenplan besonders bezeichneten Gebiete ist im Falle einer Überschreitung der Planungswerte ein Gutachten mit Nachweis zur lärmtechnisch sinnvollen Stellung der Baute einzureichen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.