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Art. 25 · Archäologische Fundstätten
BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 15 · Original-PDF
1Die Zone archäologische Fundstätten dient der Erhaltung archäologisch bedeutsamer Fundstätten.
2Bauermittlungs- und Baugesuche sowie geplante bauliche Veränderungen sind dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie zur Stellungnahme zu un terbreiten.
3Die Zone archäologischer Fundstätten ist einer Grundnutzung überlagert.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.