Art. 2 · Baukommission
BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 1 · Original-PDF
1Der Gemeinderat setzt eine Baukommission, bestehend aus von den Par teien vorgeschlagenen Personen, zusammen. Der Gemeinderat kann weite re Mitglieder mit beratender Stimme benennen.
2Die Baukommission berät den Gemeinderat und andere gemeindliche Be hörden in gestalterischen, baulichen und planerischen Fragen und zur Ein ordnung von Bauvorhaben. Bei Bedarf kann zusätzlich ein Gutachten einer externen Fachperson oder ein Mitbericht einer gemeindlichen Kommission eingeholt werden.
3Der Gemeinderat legt die Aufgaben, die Kompetenzen und die Organisati on fest. 1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 7.1-1 Gemeinde Unterägeri
2Zonenvorschriften 2.1 Grundmasse der Bauzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.