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Art. 2 · Baukommission

BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 1 · Original-PDF

1Der Gemeinderat setzt eine Baukommission, bestehend aus von den Par­ teien vorgeschlagenen Personen, zusammen. Der Gemeinderat kann weite­ re Mitglieder mit beratender Stimme benennen.

2Die Baukommission berät den Gemeinderat und andere gemeindliche Be­ hörden in gestalterischen, baulichen und planerischen Fragen und zur Ein­ ordnung von Bauvorhaben. Bei Bedarf kann zusätzlich ein Gutachten einer externen Fachperson oder ein Mitbericht einer gemeindlichen Kommission eingeholt werden.

3Der Gemeinderat legt die Aufgaben, die Kompetenzen und die Organisati­ on fest. 1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 7.1-1 Gemeinde Unterägeri

2Zonenvorschriften 2.1 Grundmasse der Bauzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.