Art. 7 · Bauten gemäss Detailplan
BZO Uitikon · S. 8 · Original-PDF
1 Unbekümmert um die kantonalrechtlichen Mindestabstände richten sich bei den im Detailplan 1:500 rot eingetragenen Gebäuden die Grenz- und Gebäudeabstände nach der bestehenden Gebäudegrundfläche; bei den grau eingetragenen Gebäuden (bestehende Altbauten) bestimmen deren Umgrenzungslinien die minimal zulässigen Abstände. 2 Bei den im Detailplan 1:500 enthaltenen Gebäuden ergibt sich die zulässige Bautiefe aus den Gebäudegrundflächen bzw. Umgrenzungslinien. 3 Bei den rot eingezeichneten Gebäuden sind die bisherige Grundfläche, Gebäudehöhe, Geschosszahl und Dachgestaltung auch bei Ersatzbauten verbindlich. 4 Für die übrigen eingezeichneten Gebäude gilt:
–Die Umgrenzungslinie beschränkt die Höchstfläche (ausgenommen Kleinbauten und Anbauten im Sinne des PBG). Als Projektierungs-Spielraum für neue Bauten und Bauteile sind Abweichungen von ± 3 m von den Umgrenzungslinien zugelassen, sofern die Höchstfläche nicht überschritten und die kantonal-rechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten werden.
–Es sind 2 Vollgeschosse und 2 Dachgeschosse bei einer maximalen Fassadenhöhe von 7,5 m gestattet. Giebelseitig erhöht sich die Fassadenhöhe auf maximal 13.5 m.
–Der Einbau von Wohn- und Schlafräumen im zweiten Dachgeschoss ist nur soweit erlaubt, als es eine rein giebelseitige Belichtung und Dachfenster zulassen.
–Bei den im Detailplan speziell bezeichneten Gebäuden sind nur 1 Vollgeschoss und 1 Dachgeschoss bei einer 8 maximalen Fassadenhöhe von 5 m gestattet. Giebelseitig darf sich die Fassadenhöhe auf maximal 9,5 m erhöhen.
–Es ist ein anrechenbares Untergeschoss erlaubt. Dieses ist als Sockelgeschoss auszubilden. Die Nutzung des Untergeschosses zu Wohnzwecken ist untersagt, es darf höchstens zur Hälfte zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. 5 Die Hauptfirstrichtung hat der Angabe im Plan zu entsprechen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.