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Art. 44 · Emissionsbeschränkung

BZO Uitikon · S. 22 · Original-PDF

1 Lichtemissionen sind soweit wie möglich zu begrenzen. Der Gemeinderat kann Einschränkungen, insbesondere zu den Betriebszeiten, anordnen. Emissions­ beschränkung 2 Bei Neubauten ist ein Beleuchtungskonzept einzureichen und bewilligen zu lassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.