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Art. 34 · Terrainveränderungen

BZO Uitikon · S. 20 · Original-PDF

Das massgebende Terrain darf in den Bauzonen, mit Ausnahme der Kernzone I, höchstens um 2 m verändert werden. Davon ausgenommen sind Abgrabungen für Garagezufahrten sowie für Haus- und Kellerzugänge. In steileren Hanglagen kann von dieser Regelung abgewichen werden. Terrain­ veränderungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.