Art. 20 · Grundmasse
BZO Uitikon · S. 15 · Original-PDF
1 Die maximale Fassadenhöhe beläuft sich auf 11,4 m. Gegenüber Grundstücken in anderen Zonen hat der Grenzabstand mindestens 6 m zu betragen. Im Übrigen gelten die kantonalrechtlichen Bauvorschriften. Grundmasse 2 Für das im Zonenplan bezeichnete Gebiet Grossmatt gilt zusätzlich eine maximale Gebäudelänge von 60 m. Die Hauptfirste sind in Richtung Nord-Süd anzuordnen. Spezielle Vorschriften 3 Für das im Zonenplan bezeichnete Gebiet Grossmatt sind lediglich ebenerdige Parkierungsanlagen und provisorische Bauten für Versuche der WSL und ETH gestattet. Die maximale Fassadenhöhe beträgt 5 m, die minimale Grünflächenziffer 80 %. 4 Die Zonen für öffentliche Bauten nördlich der Allmendstrasse und im Widacher dürfen ausschliesslich als Parkplatz genutzt werden. 5 In den im Zonenplan speziell bezeichneten Zonengebieten sind auch mässig störende Betriebe der Empfindlichkeitsstufe III zulässig. 15
g)Erholungszone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.