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Art. 10 · Umgebung
BZO Uitikon · S. 10 · Original-PDF
1 Die Gebäude sind so anzusetzen, wie das der herkömmlichen Bauweise entspricht; dies darf nicht durch Terrainveränderungen verwischt werden. Umgebung 2 Es sind nur technisch bedingte Mauern zulässig. Sie sind zu verputzen; es sind die herkömmlichen Materialien zu verwenden. 3 Die im Detailplan 1:500 eingetragenen Bäume und Gehölzgruppen sind zu erhalten oder bei natürlichem Abgang zu ersetzen. 10
c)Kernzone II – IV
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.