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Art. 9 · Nutzweise

BZO Uetikon am See · S. 7 · Original-PDF

In den Kernzonen sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen und mässig störende Betriebe zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.