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Art. 8 · Abstände gegenüber Gebäuden mit brennbaren Aussenwänden

BZO Uetikon am See · S. 7 · Original-PDF

Die kantonale Abstandsverschärfung für Gebäude mit brennbaren Aussenwänden findet keine Anwendung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.