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Art. 29 · Aussichtsschutz
BZO Uetikon am See · S. 15 · Original-PDF
1Im Aussichtsschutzbereich Brandrain dürfen die Gebäude und Firsthöhen sowie Bepflanzungen, ausgenommen einzelne hochstämmige Bäume, die Höhenkote von 566 m ü.M. nicht überschreiten.
2Im Aussichtsschutzbereich Haslihalde dürfen Einfriedungen und Bepflanzungen aller Art eine Höhe von 1.5 m ab Niveau des Chälenweges nicht überschreiten. Diese Einschränkung gilt bis zu einem Abstand von 10.0 m ab Chälenweg inner halb des Waldabstandsbereichs.
Gemeinde Uetikon am See 15 Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.