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Art. 20 · Nutzweise
BZO Uetikon am See · S. 13 · Original-PDF
1Neben Gewerbe- und Industriebetrieben sind auch Handels- und Dienstleistungs betriebe zulässig.
2In der Gewerbezone G sind mässig störende Betriebe zulässig. In der Industrie zone I sind auch stark störende Betriebe zulässig.
3Grossläden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1'000 m2, Einkaufszentren so wie Grosszentren sind nicht zulässig. G Zone für öffentliche Bauten
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.