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Art. 19 · Grenzabstände

BZO Uetikon am See · S. 13 · Original-PDF

Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, sind die Grenzab­ stände jener Zone einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.