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Art. 86 · und bezwecken den Schutz der aus denkmalpflegerischer Sicht wertvollen Ortsteile
BZO Baureglement Uetendorf · S. 31 · Original-PDF
BauG und bezwecken den Schutz der aus denkmalpflegerischer Sicht wertvollen Ortsteile.
2Bauliche Massnahmen sind bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung (Fassaden, Dach, Aussenräume, Materialisierung) besonders sorgfältig in das Ortsbild einzufügen. Vgl. kantonales Bauinventar der Gemeinde Uetendorf vom 2014
3Betreffen Bauvorhaben schützenswerte oder erhaltenswerte Baudenkmäler, die in einem Ortsbild-schutzgebiet liegen, ist die kantonale Fachstelle in jedem Fall einzubeziehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.