Art. 54 · Nach Art. 21 der Gemeindeordnung stehen dem Gemeinderat alle Befugnisse
BZO Baureglement Uetendorf · S. 40 · Original-PDF
Nach Art. 21 der Gemeindeordnung stehen dem Gemeinderat alle Befugnisse zu, die nicht durch andere Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem anderen Organ übertragen sind. Nach Art. 66 Abs. 1 BauG ist der Gemeinderat Planungsbehörde der Gemeinde und er nimmt alle Aufgaben wahr, die nicht nach Art. 54 GBR einem anderen Organ zugewiesen sind. Hochbau- und Planungskommission
1Die Hochbau- und Planungskommission bereitet die Planungsgeschäfte der Gemeinde vor und vertritt die Gemeinde in Planungs-, Baubewilligungs- und Baupolizeiangelegenheiten in Beschwerdeverfahren.
2Die Hochbau- und Planungskommission ist Baupolizeibehörde der Gemeinde, ihr obliegen: A) In Planungsangelegenheiten:
a)die Beratung des Gemeinderates;
b)die Ausführung resp. die Begleitung der beschlossenen Planung;
c)die Durchführung des Informations- und MitwirVgl. auch Art. 8 BewD kungsverfahrens;
d)die Durchführung des Vorprüfungs-, Auflage- sowie der Einspracheverfahrens;
e)die Antragsstellung an den Gemeinderat bezüglich der unerledigten Einsprachen;
f)Vertretung der Gemeinde in Beschwerdeverfahren; B) Im Baubewilligungsverfahren:
a)die Durchführung der Einspracheverhandlungen;
b)die Prüfung, die Behandlung von Ausnahmegesuchen und die Antragstellung an die Baubewilligungsbehörde, sofern die Gemeinde nicht zuständig ist;
c)die Prüfung und der Bauentscheid über Baugesuche in der Kompetenz der Gemeinde bei Einsprachen und Beschwerdeverfahren; C) Im Baupolizeiverfahren:
a)die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bei widerrechtlicher Bauausführung, bei nachträglicher Missachtung von Bauvorschriften oder Bedingungen und Auflagen;
b)die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung, die von unvollendeten, mangelhaft unterhaltenen oder sonst wie ordnungswidrigen Bauten ausgehen;
c)Erhebung von Strafanzeigen
d)Vertretung der Gemeinde in Beschwerdeverfahren. 5. November 2018 40 Baureglement Uetendorf
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.