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Art. 5 · Arbeitszone I
BZO Baureglement Uetendorf · S. 7 · Original-PDF
A Ia, A Ib, A Ic ES IV
1In den Arbeitszonen A Ia, A Ib und A Ic sind Industrie- und Gewerbebauten, Lagergebäude, Werkhöfe sowie öffentliche Bauten und Anlagen gestattet. Dienstleistungsbetriebe (Büros, Labors, Kantinen / Restaurants etc.) sind gestattet, wenn sie a den jeweiligen Betrieben zugeordnet werden können; b kumulativ zu Bst. a 20 % der oberirdisch nutzbaren Flächen nicht überschreiten; Baupolizeiliche Masse siehe
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.