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Art. 14 · Intensivlandwirtschaftszone

BZO Baureglement Uetendorf · S. 17 · Original-PDF

Intensivlandwirtschaftszone ILWZ ES III Vgl. Art. 16a Abs. 3 RPG.

1Die Intensivlandwirtschaftszone ILWZ ist eine spezielle Landwirtschaftszone gemäss RPG. Mobile Gewächshäuser, die für eine Dauer von höchstens 9 Monaten aufgestellt werden, sind bewilligungsfrei (Art. 6 Abs. 1 Bst. k BewD).

2Die Intensivlandwirtschaftszone ILWZ dient der überwiegend oder ausschliesslich bodenunabhängigen land-wirtschaftlichen oder gartenbaulichen Nutzung im Bereich der pflanzenbaulichen Produktion.

3In der Intensivlandwirtschaftszone ILWZ ist die Erstellung von Bauten und Anlagen gestattet, soweit sie für die zonenkonforme Bewirtschaftung benötigt werden.

4Nach Aufgabe der landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Intensivnutzung ist das Terrain zu rekultivieren und der ordentlichen landwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. 5. November 2018 17 Baureglement Uetendorf

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.