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Art. 9 · Massvorschriften, Anordnung für neue Bauten
BZO Turbenthal · S. 6 · Original-PDF
1Für Neubauten gelten folgende Grundmasse: Vollgeschosse max.2 Dachgeschosse zusätzlich max.2 Untergeschoss max. 1 Grundabstände min. 3.5 m Gebäudehöhe max. 7.5 m Gebäudelänge max. 30 m Gebäudetiefe max. 14 m
2Bei Fassadenlängen von mehr als 14 m sind die Grundabstände um einen Fünftel der Mehrlänge, jedoch höchstens um 4,5 m zu erhöhen.
3Das Bauen bis 3,5 m an die Grenze von Gemeinde. und Staatsstrassen ist unter Wahrung der Verkehrssicherheit erlaubt, wenn dies im lnteresse des Ortsbildschutzes liegt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.