Art. 36 · Attikageschosse
BZO Turbenthal · S. 17 · Original-PDF
1Dachgeschosse über Flachdächern (Attikageschosse) müssen mit Ausnahme der nach S 292 PBG zulässigen Dachaufbauten ein Frofil einhalten, das auf den fiktiven Traufseiten unter Einhaltung der zulässigen Gebäudehöhe maximal einen Meter über der tatsächlichen Schnittlinie aryischen der Aussenkante der Fassade und der Oberkante des fertigen Fussbodens des Attikageschosses unter 45' angelegt wird.
2Attikageschosse dürfen hangseitig fassadenbündig angeordnet werden, wenn auf dieser Seite unter Einbezug der Attikageschosse die zulässige Gebäudehöhe eingehalten wird. Die Fläche solcher Attikageschosse darf nicht grösser sein als die von Attikageschossen gemäss Abs. 1.
17Suter. von Känel . Wild . AG Gemeinde Turbenthal Bau- und Zonenordnung
3Brüstungen von Dachterrassen sind von den Breitenbeschränkungen für Dachaufbauten ausgenommen, sofern sie die zulässige Gebäudehöhe nicht überschreiten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.