Art. 35 · raingestaltung
BZO Turbenthal · S. 17 · Original-PDF
/ Vorgärten 1 ln der Zentrumszone, den Wohnzonen sowie den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung sind Abgrabungen zur Freilegung des Untergeschosses nur gestattet, sofern die Abgrabungshöhe nirgends mehr als 1,2 m beträgt. Ausgenommen sind Haus-, Keller- und Gartenzugänge sowie einzelne Ein- und Ausfahrten zu Garagen.
2Die Terraingestaltungen sind aufeinander abzustimmen; an den Grenzen sowie entlang von Strassen und Bächen sind fliessende Übergänge zu gewährleisten.
3Für das im Zonenplan speziell bezeichnete Gebiet der Zone WG3 Spezial sind Aufschüttungen bis max. 1,3 m ab der Kote OK Boden des untersten Geschosses zulässig; ausgenommen bleiben Schutzräume, Unterniveaugaragen und dergleichen.
4Längs von Strassen darf in der Regel höchstens die Hälfte der Strassenanstosslänge für Parkplätze, Vorplätze und Hauszugänge venruendet werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.