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Art. 49 · Baukontrolle
BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 18 · Original-PDF
1) Der Gemeinderat überwacht die Einhaltung der Bauvorschriften. Zudem lässt er kontrollieren: a) die Erdverbindungen der Armierungen; b) die Erstellung der Kanalisationsleitungen und Anlagen vor dem Eindecken; c) die Errichtung des Rohbaus. 2) Die diversen Baustadien sind vom Bauherrn oder von der Bauleitung dem Bauamt der Gemeinde Tuggen (mittels Meldekarte) anzuzeigen.
3) Die Organe der Baukontrolle haben jederzeit freien Zutritt zur Baustelle und sind berechtigt, in die Ausführungspläne Einsicht zu nehmen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.